(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche
und juristische Person werden, die am
Wirtschaftsleben des Vereinsgebietes
interessiert ist.
(2) Vorraussetzung für den Erwerb der
Mitgliedschaft ist ein schriftlicher
Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten
ist.
(3) Der Vorstand entscheidet über den
Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod,
Ausschluss, Streichung aus der Mitgliederliste
oder Austritt aus dem Verein.
(2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche
Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt
kann nur zum Ende eines halben Geschäftsjahres
erklärt werden. Dabei ist eine Kündigungsfrist
von 3 Monaten einzuhalten. Das Recht zum
sofortigen Austritt aus wichtigem Grund,
entsprechend einer fristlosen Kündigung, wird
hierdurch nicht berührt.
(3) Ein Mitglied kann durch Beschluss der
Mitgliederversammlung aus der Mitgliederliste
gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger
schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von
Mitgliedsbeiträgen oder von Umlagen im Rückstand
ist. Die Streichung darf erst beschlossen
werden, wenn nach der Absendung der zweiten
Mahnung zwei Monate verstrichen sind, und in
dieser Mahnung die Streichung angedroht wurde.
Der Beschluss der Mitgliederversammlung über die
Streichung soll dem Mitglied mitgeteilt werden.
(4) Ein Mitglied kann durch Beschluss der
Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden,
wenn es schuldhaft in grober Weise die
Interessen des Vereins verletzt. Für den
Beschluss über den Ausschluss ist eine Mehrheit
von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Vor der Beschlussfassung muss die
Mitgliederversammlung dem Mitglied Gelegenheit
zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme
geben. Der Beschluss der Mitgliederversammlung
ist schriftlich zu begünden und dem Mitglied
zuzusenden.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
(1) Von den Mitgliedern werden Monatsbeiträge
erhoben.
(2) Höhe und Fälligkeit der Monatsbeiträge
werden in der Mitgliederversammlung festgesetzt.
(3) Der Vorstand kann in geeigneten Fällen
Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder
stunden.
(4) Daneben sollen von größeren Betrieben
freiwillige Betrage auf Grund fairer
Selbsteinschätzung entrichtet werden.
(5) Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur
Zahlung von Beiträgen befreit.
Kontakt:
Gewerbe- und
Fremdenverkehrsverein
Uersfeld und Umgebung e.V.
Hauptstraße 7
56767 Uersfeld