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Ortsgemeinde Retterath / Salcherath
Allgemeines:
Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes findet sich in den Urkunden des
trierischen Erzbischofs Rutbert (+956). In der Feudalzeit gehörte Retterath
zur Grafschaft Virneburg im Kurfürstentum Trier. 1809 hatte der Ort zusammen
mit Arbach und Salcherath eine eigene Gemarkung. Unter preußischer
Verwaltung war Retterath Gemeinde in der Bürgermeisterei Kelberg, Kreis
Adenau. Im Zuge der Verwaltungsreform 1970 wurde der Ort zusammen mit
anderen Orten des Amtes Kelberg dem Kreis Daun zugeordnet - heute
Vulkaneifel Kreis.
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