In einer Urkunde aus dem Jahre 1336 taucht erstmals der Name Lirstals, damals noch Leppelzal geschrieben, auf.

Leppelzahl - seltsam?: In der Tat, dieser Name hört sich seltsam an, will keinen rechten Sinn ergeben. Besonders nicht, wenn man die geschichtliche Wandlung des Ortsnames "Lirstal" von 1336 bis heute verfolgt. Siehe auch Schreibweise von Lirstal
Bereits 12 Jahr später, 1348, als der Vikar Vulgimus "alle seine Güter in Lerstal für 150 köln. Mark..." verkauft lautet der Name Lerstal ganz anders als oben.
Eine gesicherte Schreibweise gab es damals noch nicht. Nur ganz wenige Menschen - meist Geistliche - konnten lesen und schreiben.
Urkunden und Verträge wurden diktiert und nach der Siegelung durch die Vertragspartner noch mehrmals abgeschrieben, da es noch keine Kopiergeräte gab. Dabei wird der Schreiber jener Urkunde von 1336 sich entweder verhört (Leppelzal statt vielleicht Lerrestal) oder infolge schlechter Schrift seines Vorgängers jenen Namen geschrieben haben. Als Beweis soll mitherangezogen werden, dass der Schreiber der Urkunde in ein und demselben Satz die gleichen Ortsnamen verschieden schrieb: Arrebarre - Arrebach (Arbach); Riechroide - Rechrode (Retterath).

Was sagt die Verkaufsurkunde vom 15.06.1336?: 1336 verkaufte Graf Robert dem Erzbischof Balduin von Trier für 2200 Florentiner Gulden die Virneburg. Als Pfand stellte er eine Rente von 220 Florentiner Gulden, die er aus Einkünften einiger seiner Dörfer erhielt. Von den Abgaben sollte nun Balduin den Wert von 220 Gulden jährlich erheben dürfen. Der Rest sollte für die Kosten der Burghut verwandt werden. Als Termin des Rückkaufs war eine Zeit vor dem 8. Sep. des nächsten Jahres festgesetzt. Ist bis dahin der Wiederkauf noch nicht erfolgt, dann soll die Burg in den folgenden Jahren 14 Tage vor oder nach dem Lichtmeßtage dem Grafen zum Kauf bereit stehen. Unterdes verwaltet Ritter Paul von Eich als Amtmann des Erzbischofs die Burg. Sollten die o.a. Abgaben aber nicht dem Wert der abgemachten 220 Gulden entsprechen, dann hat der Erzbischof das Recht, sich an des Grafen sonstiges Gut zu halten.


Bauern bringen Zins.
Buchmalerei aus dem Jahre 1479.



Die Virneburg aus einer Zeichnung
von Eberhard Schulze 1934.
Kölner Stadtmuseum

Hohe Zinsen: Immer wieder stoßen wir in der Geschichte auf Vorgänge, die uns teils unverständlich sind und teils verwirren. So auch in obiger Urkunde.
Da geht der Graf Robert hin und verkauft dem Trierer Erzbischof seine Virneburg für 2200 Gulden. Nicht nur, dass der Erzbischof jetzt im Besitz einer hübschen Burg ist, er bekommt auch noch zentnerweise Roggen und Hafer. Statt froh zu sein, dass er jetzt eine weitere Burg in seinem Besitz hat, fordert der hohe Geistliche Herr Robert auf, bis spätestens in anderthalb Jahren die Burg zurückzukaufen.
Was soll das? Wir bauen uns doch kein Haus, verkaufen es, kaufen es nächstes Jahr wieder und dann geht das ganze Spiel wieder von vorne los.
Wir müssen die Sache anders sehen, indem wir uns von dem Wort "verkaufen" im heutigen Sinne lösen.
Graf Robert brauchte dringend Geld. Dieses konnte er nur von einem reichen Mann erhalten, der in diesem Falle sein "Vorgesetzter", sein Lehnsherr war, der Bischof von Trier. Dieser lieh = lehnte ihm also ein Darlehen in Höhe von 2200 Florentiner Gulden. Über diese Summe wollte Balduin natürlich eine Sicherheit haben, und das war im vorliegenden Falle die Virneburg. Robert brauchte also nicht auszuziehen.
Doch heute wie auch damals musste für geliehenes Geld Zinsen gezahlt werden. Aus der Urkunde ersehen wir, dass es genau 10% jährlich waren = 220 Gulden. Die brauchte Robert allerdings nicht bar zu zahlen, sondern er versprach schriftlich, dass der Bischof dafür eben die Getreideabgaben bekam. Von diesem Abgabenerlös sollte sich der Bischof seine 220 Gulden nehmen, und wenn noch etwas übrig bleiben sollte, waren damit die Verwaltungsbeamten auf der Virneburg zu entlöhnen.
Als Rückzahlungsfrist des Darlehens = Rückkauf der Burg wurden 15 Monate vereinbart.




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