In einer Urkunde aus dem
Jahre 1336 taucht erstmals der Name Lirstals, damals noch
Leppelzal geschrieben, auf.
Leppelzahl
- seltsam?: In der Tat,
dieser Name hört sich seltsam an, will keinen rechten Sinn
ergeben. Besonders nicht, wenn man die geschichtliche Wandlung
des Ortsnames "Lirstal" von 1336 bis heute verfolgt.
Siehe auch Schreibweise
von Lirstal
Bereits 12 Jahr später, 1348, als der Vikar Vulgimus "alle
seine Güter in Lerstal für 150 köln. Mark..." verkauft
lautet der Name Lerstal ganz anders als oben.
Eine gesicherte Schreibweise gab es damals noch nicht. Nur ganz
wenige Menschen - meist Geistliche - konnten lesen und
schreiben.
Urkunden und Verträge wurden diktiert und nach der Siegelung
durch die Vertragspartner noch mehrmals abgeschrieben, da es
noch keine Kopiergeräte gab. Dabei wird der Schreiber jener
Urkunde von 1336 sich entweder verhört (Leppelzal statt
vielleicht Lerrestal) oder infolge schlechter Schrift seines
Vorgängers jenen Namen geschrieben haben. Als Beweis soll
mitherangezogen werden, dass der Schreiber der Urkunde in ein
und demselben Satz die gleichen Ortsnamen verschieden schrieb:
Arrebarre - Arrebach (Arbach); Riechroide - Rechrode
(Retterath).
Was sagt
die Verkaufsurkunde vom 15.06.1336?: 1336
verkaufte Graf Robert dem Erzbischof Balduin von Trier für 2200
Florentiner Gulden die Virneburg. Als Pfand stellte er eine
Rente von 220 Florentiner Gulden, die er aus Einkünften einiger
seiner Dörfer erhielt. Von den Abgaben sollte nun Balduin den
Wert von 220 Gulden jährlich erheben dürfen. Der Rest sollte
für die Kosten der Burghut verwandt werden. Als Termin des
Rückkaufs war eine Zeit vor dem 8. Sep. des nächsten Jahres
festgesetzt. Ist bis dahin der Wiederkauf noch nicht erfolgt,
dann soll die Burg in den folgenden Jahren 14 Tage vor oder nach
dem Lichtmeßtage dem Grafen zum Kauf bereit stehen. Unterdes
verwaltet Ritter Paul von Eich als Amtmann des Erzbischofs die
Burg. Sollten die o.a. Abgaben aber nicht dem Wert der
abgemachten 220 Gulden entsprechen, dann hat der Erzbischof das
Recht, sich an des Grafen sonstiges Gut zu halten.
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Bauern bringen Zins.
Buchmalerei aus dem Jahre 1479.
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Die Virneburg aus einer Zeichnung
von Eberhard Schulze 1934.
Kölner Stadtmuseum
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Hohe
Zinsen: Immer
wieder stoßen wir in der Geschichte auf Vorgänge, die
uns teils unverständlich sind und teils verwirren. So
auch in obiger Urkunde.
Da geht der Graf Robert hin und verkauft dem Trierer
Erzbischof seine Virneburg für 2200 Gulden. Nicht nur,
dass der Erzbischof jetzt im Besitz einer hübschen Burg
ist, er bekommt auch noch zentnerweise Roggen und Hafer.
Statt froh zu sein, dass er jetzt eine weitere Burg in
seinem Besitz hat, fordert der hohe Geistliche Herr
Robert auf, bis spätestens in anderthalb Jahren die
Burg zurückzukaufen.
Was soll das? Wir bauen uns doch kein Haus, verkaufen
es, kaufen es nächstes Jahr wieder und dann geht das
ganze Spiel wieder von vorne los.
Wir müssen die Sache anders sehen, indem wir uns von
dem Wort "verkaufen" im heutigen Sinne lösen.
Graf Robert brauchte dringend Geld. Dieses konnte er nur
von einem reichen Mann erhalten, der in diesem Falle
sein "Vorgesetzter", sein Lehnsherr war, der
Bischof von Trier. Dieser lieh = lehnte ihm also ein
Darlehen in Höhe von 2200 Florentiner Gulden. Über
diese Summe wollte Balduin natürlich eine Sicherheit
haben, und das war im vorliegenden Falle die Virneburg.
Robert brauchte also nicht auszuziehen.
Doch heute wie auch damals musste für geliehenes Geld
Zinsen gezahlt werden. Aus der Urkunde ersehen wir, dass
es genau 10% jährlich waren = 220 Gulden. Die brauchte
Robert allerdings nicht bar zu zahlen, sondern er
versprach schriftlich, dass der Bischof dafür eben die
Getreideabgaben bekam. Von diesem Abgabenerlös sollte
sich der Bischof seine 220 Gulden nehmen, und wenn noch
etwas übrig bleiben sollte, waren damit die
Verwaltungsbeamten auf der Virneburg zu entlöhnen.
Als Rückzahlungsfrist des Darlehens = Rückkauf der
Burg wurden 15 Monate vereinbart. |
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