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Satzung zur Änderung der Hauptsatzungder Gemeinde Höchstberg vom 25.07.1999
§ 1
§ 2 der Hauptsatzung erhält folgende Änderung:
Die Aufgaben eines Rechnungsprüfungsausschusses werden von den Mitgliedern
des Gemeinderates unmittelbar wahrgenommen.
§ 2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.09.2004 in Kraft.
Höchstberg, den 01.09.2004
(DS) Wilhelm Leichsenring, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 der Gemeindeordnung für
Rheinland-Pfalz (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-
oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die
Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder
Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des
Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
gemacht wird.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch
nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung
geltend machen.
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