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Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

der Gemeinde Höchstberg vom 25.07.1999

§ 1
§ 2 der Hauptsatzung erhält folgende Änderung:
Die Aufgaben eines Rechnungsprüfungsausschusses werden von den Mitgliedern des Gemeinderates unmittelbar wahrgenommen.

§ 2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.09.2004 in Kraft.
Höchstberg, den 01.09.2004
(DS) Wilhelm Leichsenring, Ortsbürgermeister

Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht wird.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 
 
§§
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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