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Dorferneuerungskonzept der
Ortsgemeinde Gunderath


Dorferneuerungskonzept der Ortsgemeinde Gunderath

Bekanntlich hat die 0rtsgemeinde Gunderath in den vergangenen Monaten ein Dorferneuungskonzept aufgestellt.
Nach erfolgter Abstimmung mit den betroffenen Fachabteilungen, hat die Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun, dieses "Konzept" zwischenzeitlich anerkannt. Somit liegen ab sofort die Fördervoraussetzungen für kommunale und private Dorferneuungsmaßnahmen nach der Verwaltungsvorschrift "Förderung der Dorferneuerung (VV-Dorf)" vor.

Nachfolgend werden die wichtigsten Fördervorhaben nach dieser Vorschrift vorgestellt:

  • Bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender Gebäude.
  • Schaffung von neuem Wohnraum im 0rtskern durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur. - Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter.
  • Bauliche Maßnahmen innerhalb der 0rtslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen, soweit hierfür keine Wirtschaftsfördermittel in Anspruch genommen werden.
  • Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen.
  • Investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden.
  • Initiative Vorhaben und kleinere bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen für Kinder, Jugendliche, Behinderte und ältere Bürger.
  • Maßnahmen zur Schaffung eines umweltverträglichen dörflichen Fremdenverkehrs und der naturnahen Erholung in Ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden.

Nicht gefördert werden Vorhaben:

  • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
  • in Neubaugebieten
  • die bereits begonnen wurden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht!

Höhe der Förderung:

Bei privaten Vorhaben beträgt die Zuwendung je Einzelvorhaben bis zu 30.v.H. der förderfähigen Ausgaben pro 0bjekt, höchstens jedoch 20.452,00 Euro.
Bei den Vorhaben "Erhaltung/Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen", "Verbesserung der Grundversorgung mit Dienstleistungen/Waren" und "Fremdenverkehr" beträgt die Zuwendung bis zu 30 v.H. der förderfähigen Ausgaben pro 0bjekt, höchstens jedoch 40.903,00 Euro.
Eine Zuwendungsbewilligung ist nur möglich, wenn sich die förderfähigen Ausgaben auf mindestens 7.669,00 Euro belaufen (Bagatellgrenze)!

Antragstellung und Zuschussbewilligung:

Zuwendungsanträge sind bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung "Kommunales und Recht", Mainzer Straße 25, 54550 Daun, und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Bauabteilung, Zimmer 214, erhältlich.
Die Antragsformulare können auch unter der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel (www..vulkaneifel.de) heruntergeladen werden.
Über die Zuschussbewilligung entscheidet die Kreisverwaltung Vulkaneifel. Zu beachten ist unbedingt, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist, da ansonsten ein Förderausschluss eintritt.

Zur Beantwortung von Fragen rund um das Thema "Dorferneuerung", sowie zur fachlichen Beratung, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne zur Verfügung: Markus Kowall,dc, Tel.: 06592/933-325, Fax: 06592/985033,
E-Mail: markus.kowall@vulkaneifel.de
Manfred Simon, Tel.: 06592/933-218, Fax: 06592/985033,
E-Mail: manfred.simon@vulkaneifel.de
sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg:
Josef Ant, Tel.: 02692/872-27, Fax: 02692/872-39,
E-Mail: Josef.Ant@vgv-kelberg.de

Gunderath, den 03.12.2012
Theisen, Ortsbürgermeister
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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