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Dorferneuerungskonzept der
Ortsgemeinde Gunderath
Dorferneuerungskonzept der Ortsgemeinde Gunderath
Bekanntlich hat die 0rtsgemeinde Gunderath in den
vergangenen Monaten ein Dorferneuungskonzept aufgestellt.
Nach erfolgter Abstimmung mit den betroffenen Fachabteilungen,
hat die Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun, dieses
"Konzept" zwischenzeitlich anerkannt. Somit liegen
ab sofort die Fördervoraussetzungen für kommunale
und private Dorferneuungsmaßnahmen nach der Verwaltungsvorschrift
"Förderung der Dorferneuerung (VV-Dorf)" vor.
Nachfolgend werden die wichtigsten Fördervorhaben
nach dieser Vorschrift vorgestellt:
- Bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-,
Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender
Gebäude.
- Schaffung von neuem Wohnraum im 0rtskern
durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder
Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher
Architektur. - Erhaltung und Gestaltung von
Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und
forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe
mit orts- und landschaftsprägendem Charakter.
- Bauliche Maßnahmen innerhalb der 0rtslage
zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen
Arbeitsplätzen, soweit hierfür keine Wirtschaftsfördermittel
in Anspruch genommen werden.
- Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau
versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen.
- Investive Vorhaben zur Sicherung und zum
Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung
mit Waren und Dienstleistungen, besonders in
ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden.
- Initiative Vorhaben und kleinere bauliche
Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit,
insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen
für Kinder, Jugendliche, Behinderte und ältere
Bürger.
- Maßnahmen zur Schaffung eines umweltverträglichen
dörflichen Fremdenverkehrs und der naturnahen
Erholung in Ortsbild- oder landschaftsprägenden
Gebäuden.
Nicht gefördert werden Vorhaben:
- die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen
darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
- in Neubaugebieten
- die bereits begonnen wurden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung
besteht nicht!
Höhe der Förderung:
Bei privaten Vorhaben beträgt die Zuwendung je Einzelvorhaben
bis zu 30.v.H. der förderfähigen Ausgaben pro 0bjekt,
höchstens jedoch 20.452,00 Euro.
Bei den Vorhaben "Erhaltung/Neueinrichtung von wohnstättennahen
Arbeitsplätzen", "Verbesserung der Grundversorgung
mit Dienstleistungen/Waren" und "Fremdenverkehr"
beträgt die Zuwendung bis zu 30 v.H. der förderfähigen
Ausgaben pro 0bjekt, höchstens jedoch 40.903,00
Euro.
Eine Zuwendungsbewilligung ist nur möglich, wenn
sich die förderfähigen Ausgaben auf mindestens 7.669,00
Euro belaufen (Bagatellgrenze)!
Antragstellung und Zuschussbewilligung:
Zuwendungsanträge sind bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel,
Abteilung "Kommunales und Recht", Mainzer Straße
25, 54550 Daun, und bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Kelberg, Bauabteilung, Zimmer 214, erhältlich.
Die Antragsformulare können auch unter der Internetseite
der Kreisverwaltung Vulkaneifel (www..vulkaneifel.de)
heruntergeladen werden.
Über die Zuschussbewilligung entscheidet die Kreisverwaltung
Vulkaneifel. Zu beachten ist unbedingt, dass mit
dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist, da
ansonsten ein Förderausschluss eintritt.
Zur Beantwortung von Fragen rund um das Thema "Dorferneuerung",
sowie zur fachlichen Beratung, stehen Ihnen die
Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne
zur Verfügung: Markus Kowall,dc, Tel.: 06592/933-325,
Fax: 06592/985033,
E-Mail:
markus.kowall@vulkaneifel.de
Manfred Simon, Tel.: 06592/933-218, Fax: 06592/985033,
E-Mail:
manfred.simon@vulkaneifel.de
sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg:
Josef Ant, Tel.: 02692/872-27, Fax: 02692/872-39,
E-Mail:
Josef.Ant@vgv-kelberg.de
Gunderath, den 03.12.2012
Theisen, Ortsbürgermeister |
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